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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Umwelt
Wasser
Beschreibung des Aufgabenbereiches
Der Fachbereich Gewässerschutz / Untere Wasserbehörde nimmt in erster Linie landesrechtliche Aufgaben der Gewässerüberwachung wahr. Dazu zählen
Der Fachbereich Gewässerschutz / Untere Wasserbehörde nimmt in erster Linie landesrechtliche Aufgaben der Gewässerüberwachung wahr. Dazu zählen
- die Überwachung der Grundwasserqualität (Grundwasserkataster)
- die Erteilung von Erlaubnissen zur Grundwasserbenutzung (z:B. Grundwasserentnahme)
- die Erteilung von Genehmigungen für den Gewässerumbau oder für bauliche Anlagen am und im Gewässer
- die Erteilung von Erlaubnissen zur Einleitung von Stoffen in Gewässer
- die Genehmigung und Überwachung der Einleitung gefährlicher Stoffe in die Kanalisation
- die Überwachung des Umganges mit gefährlichen Stoffen
- die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Niederschlagswasserversickerung
Darüberhinaus werden durch den Fachbereich die städtische Entwässerungssatzung fortgeschrieben und Entscheidungen nach dieser Satzung gefällt, z.B. die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser.
Tipps und Informationen zum Thema "Niederschlagswasserversickerung" sind auf den Internetseiten der Emschergenossenschaft unter www.emscher-regen.de abrufbar.KONTAKT
Bereich Umweltschutz
Fachbereich 2-2-20
Untere Wasserbehörde
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3588
Fax: 0208 825-3704
e-mail: fachbereich.gewaesserschutz@oberhausen.de

