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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Einwohnermeldewesen
Beglaubigungen
Zuständig ist der Fachbereich Einwohnermeldewesen:
Bürgerservicestellen Alt-Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld (s.u.)
Diese Kosten entstehen:
Beglaubigungen von Unterschriften: Gebühr: 1,50 €
Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Originalen (je Seite) in deutscher Sprache im Format DIN A 5 Gebühr 1,50 €; im Format DIN A 4 Gebühr 2,00 €; in anderen Sprachen Gebühr 2,50 €. Gebührenfreiheit besteht für Personen, die laufende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen. Hierüber muss jedoch ein Nachweis geführt werden.
Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Unterschriften ohne zugehörigen Text, und solche, die öffentlich beglaubigt werden müssen (§129 BGB), werden nicht beglaubigt. Die Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des Sachbearbeiters / der Sachbearbeiterin geleistet werden.
Adresse:
Stadt Oberhausen
Fachbereich 2-4-60
Einwohnermeldewesen
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Ansprechpartnerin: Iris Adelberg
Telefon: 0208 825-3012
Fax: 0208 825-2847
e-mail: einwohnermeldewesen@oberhausen.de
Bürgerservicestellen Alt-Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld (s.u.)
Diese Kosten entstehen:
Beglaubigungen von Unterschriften: Gebühr: 1,50 €
Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Originalen (je Seite) in deutscher Sprache im Format DIN A 5 Gebühr 1,50 €; im Format DIN A 4 Gebühr 2,00 €; in anderen Sprachen Gebühr 2,50 €. Gebührenfreiheit besteht für Personen, die laufende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen. Hierüber muss jedoch ein Nachweis geführt werden.
e-mail-Kontakt:
Einwohnermeldewesen@oberhausen.de
Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Unterschriften ohne zugehörigen Text, und solche, die öffentlich beglaubigt werden müssen (§129 BGB), werden nicht beglaubigt. Die Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des Sachbearbeiters / der Sachbearbeiterin geleistet werden.
Abschriften oder Ablichtungen von Urkunden dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss. Wenn dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Die zu beglaubigenden Kopien müssen Sie mitbringen.
Personenstandsurkunden werden ausschließlich vom Standesamt beglaubigt.
Für Bestätigungen von Personenstandsdaten für Rentenversicherungen ist das Versicherungsamt zuständig.
Hier finden Sie die Bürgerservicestellen:
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Öffnungszeiten:
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| Anfangsbuchstabe des Nachnamens | Ansprechpartnerin | Telefon: |
|---|---|---|
| A - Er | Iris Plato | 0208 825-2424 |
| Es - Ham | Astrid Mura | 0208 825-2383 |
| Han - K | Heike Knopke | 0208 825-2401 |
| L - Rat | Birgit Mecking | 0208 825-2405 |
| Rau - Tra | Katja Haake / Gisela Jost | 0208 825-2668 |
| Trb - Z | Angelika Arkenau | 0208 825-2826 |
Adresse:
Stadt Oberhausen
Fachbereich 2-4-60
Einwohnermeldewesen
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Ansprechpartnerin: Iris Adelberg
Telefon: 0208 825-3012
Fax: 0208 825-2847
e-mail: einwohnermeldewesen@oberhausen.de

